Die Generalversammlung des Schweizer Brauerei-Verbandes (SBV) hat einstimmig und die Doppelleu Brauwerkstatt AG aus Winterthur als 17. Mitglied in ihre Reihen aufgenommen. Der gesamte Vorstand wurde für die nächste dreijährige Amtsperiode einstimmig gewählt. Als Präsident wurde Dr. Markus Zemp per Akklamation bestätigt. Neuer Vize-Präsident ist Toni Schneider, Heineken Switzerland AG, Luzern.
Die Doppelleu Brauwerkstatt AG in Winterthur wurde im September 2012 gegründet und überzeugte die schweizerische Biergemeinde von Anfang an mit ihren obergärigen Bierlinien „Chopfab“ und „Doppelleu“. Kreativität und unternehmerischer Mut haben dazu geführt, dass sich die Doppelleu Brauwerkstatt AG zu einer erfolgreichen und weiterhin expandierenden Brauerei entwickelt hat. „Wir heissen die Doppelleu Brauwerkstatt AG im Schweizer Brauerei-Verband herzlich willkommen“, so Dr. Markus Zemp, Präsident des Schweizer Brauerei-Verbandes. Philip Bucher, Geschäftsführer Doppelleu Brauwerkstatt AG, über den Entscheid, ein Aufnahmegesuch zu stellen: „Wir wollen Verantwortung übernehmen, Lernende ausbilden und mitentscheiden können. Unser Aufnahmegesuch ist mit viel Wohlwollen entgegengenommen worden. Das freut uns.“
Dr. Markus Zemp als Präsident bestätigt
An der Generalversammlung stellte sich der gesamte Vorstand zur Wiederwahl und wurde von dieser einstimmig bestätigt. Per Akklamation wurde Dr. Markus Zemp für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Als neuer Vize-Präsident ist Toni Schneider, Heineken Switzerland AG, Luzern berufen worden. Er übernimmt das Amt von Christoph Kurer, Brauerei Schützengarten AG, St. Gallen, welcher altershalber seinen Rücktritt erklärt hat. An Christoph Kurers Stelle rückt dessen Nachfolger in der Brauerei Schützengarten AG, Reto Preisig, in den SBV-Vorstand nach.
Christoph Kurer zum Ehrenmitglied ernannt und mit Bierorden geehrt
Die Generalversammlung nutzte die Gelegenheit, Christoph Kurer für seine grossen Verdienste um das schweizerische Brauwesen und seinen jahrzehntelangen sowie unermüdlichen Einsatz für den Schweizer Brauerei-Verband zu danken und ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen. Dr. Markus Zemp verlieh Christoph Kurer zudem den Orden „ad gloriam cerevisiae“ (zum Ruhme des Bieres).
Christoph Kurer ist seit 1971 im Familienunternehmen Schützengarten tätig und übernahm früh Verantwortung. Bereits 1972 engagierte er sich im damaligen Schweizerischen Bierbrauerverein für die Schweizer Brauerei-Rundschau. Er war in der Folge in verschiedenen Kommissionen des Verbandes Mitglied und fungierte 25 Jahre als Präsident der Stiftung für wissenschaftliche Forschung. 12 Jahre war Christoph Kurer zudem Präsident des Arbeitgeberverbandes der Brauereien (VSB). Seit 1981 gehörte er dem Vorstand des Schweizer Brauerei-Verbandes an und bekleidete seit 2012 das Amt des Vize-Präsidenten. Für Christoph Kurer ist klar: „Mein Rücktritt erfolgt natürlich nicht aus Desinteresse oder Unlust, sondern aus Altersgründen. Ich habe immer gerne aktiv im SBV mitgewirkt, im Vorstand wie auch in diversen Kommissionen.“
Swissness – Wasser ist für Bier „wesensbestimmend“
Neben der Abhandlung statutarischer Geschäfte standen die politischen Entwicklungen rund um die Swissness-Thematik im Vordergrund der Diskussionen. Der SBV nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Bundesrat das Wasser im Bier als wesensbestimmend anerkennen will. Somit kann das Wasser an die Swissness des Bieres angerechnet werden. Zur Erinnerung: Die Ausführungsverordnungen zu den Swissness-Bestimmungen sahen ursprünglich vor, die Anrechnung des Wassers als Rohstoff für Lebensmittel an die Swissness auszuschliessen. Der SBV hat sich vehement gegen dieses Ansinnen ausgesprochen. Bier besteht zu rund 90 Prozent aus Wasser – dies sieht schon das Reinheitsgebot von 1516 vor. Würde nun der wichtigste Rohstoff Wasser von der Anrechnung an die Swissness ausgeschlossen, verbliebe beim Bier der Fokus auf den restlichen Rohstoffen, wie Hopfen und Malz. Da diese grossmehrheitlich importiert werden müssen, bliebe kein Kriterium mehr übrig, um ein in der Schweiz gebrautes Bier als schweizerisch auszuloben – ein unhaltbarer Zustand.
Revision Alkoholgesetz: Nein zu Alkoholverkaufsverbotszeiten
Auch die Revision des Alkoholgesetzes steht ganz weit oben auf der politischen Agenda der Braubranche. Dieses Geschäft befindet sich zurzeit in der Differenzbereinigung und wird vom Nationalrat voraussichtlich in der kommenden Sommersession beraten. Nach wie vor steht das Nachtverkaufsverbot für alkoholhaltige Getränke im Detailhandel von 22.00 bis 06.00 Uhr zur Debatte. Der Schweizer Brauerei-Verband lehnt dieses dezidiert ab. Verkaufsverbote stellen seiner Meinung nach massive Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit dar.
Erfolgreiche Durchführung des Tages des Schweizer Bieres 2015
Am 24. April 2015 fand der 4. Tag des Schweizer Bieres statt. Mit vielen Aktivitäten haben die Brauereien des Schweizer Brauerei-Verbandes die Bierkultur und Brauereitradition einer interessierten Bevölkerung erlebbar gemacht. Der Start in die Biersaison 2015 ist gelungen. Am Abend des 24. Aprils 2015 wurde zudem der goldene Orden „ad gloriam cerevisiae“ ehrenhalber an die Schauspielerin Kiki Maeder verliehen. Der Tag des Schweizer Bieres findet jeweils am letzten Freitag im April statt, das nächste Mal am 29. April 2016.
Quelle: Schweizer Brauerei-Verband